05 010 017). Das Vorgehen des Beschuldigten wurde somit wiederum durch die – in jedem Fall stillschweigend erteilte – Zustimmung der Anlagekommission gestützt. 9.4 Bezogen auf den am 8. August 2012 unterzeichneten Darlehensvertrag argumentiert die Beschwerdeführerin weiter, das Darlehen hätte gemäss Vereinbarung bis Ende Oktober 2012 auf ein Treuhandkonto bei einer Anwaltskanzlei zuhanden der Beschwerdeführerin zurückgezahlt werden sollen. Stattdessen habe der Beschuldigte Hand zur Tilgung der Forderung durch Verrechnung geboten.