7 Darlehensvertrag wurde am 8. August 2012 von K.________ und dem Beschuldigten unterzeichnet (AB 52). K.________ gab bei seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft an, die Anlagekommission habe das Darlehen mit einem Zirkulationsbeschluss genehmigt. Er selber sei daran nicht beteiligt gewesen, da er im Urlaub gewesen sei. Man könne sich allenfalls darüber streiten, ob der Zirkulationsbeschluss gültig gewesen sei, da nicht alle zugestimmt hätten. Er sei bei der Unterzeichnung des Vertrags aber von dessen Gültigkeit ausgegangen (pag.