Damit lag im Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens am 15. September 2011 zwar kein Beschluss der gesamten Anlagekommission, aber zumindest die Zustimmung des Vorsitzenden dieser Kommission und Stiftungsratspräsidenten vor. Hinweise darauf, dass von Seiten der Anlagekommission anschliessend gegen den Abschluss des Darlehensvertrages opponiert worden wäre, finden sich nirgends. Vielmehr wurde der Vertrag anlässlich ihrer Sitzung vom 9. Mai 2012 erwähnt, ohne dass er von einem der Teilnehmenden hinterfragt worden wäre. Man beschloss sogar eine Aufstockung des Darlehens um weitere CHF 1,2 Mio. (Sitzungsprotokoll AB 50).