9. Die Zusammenarbeit mit der H.________ führte auf Seiten der Beschwerdeführerin zu Verlusten. Sie lastet dem Beschuldigten, der als Bindeglied zwischen ihr und der H.________ aufgetreten ist, im Zusammenhang mit den genannten Darlehen und weiteren Vereinbarungen in verschiedener Hinsicht strafrechtlich relevantes Verhalten an. Im Einzelnen: 9.1 In der Strafanzeige vom 19. September 2016 (pag.