- Dieser Kauf- und Leasingvertrag wurde mit Vereinbarung vom 8. bzw. 10. Oktober 2013 wieder aufgehoben bzw. rückabgewickelt. Die Parteien vereinbarten, dass die Inventargegenstände gemäss Kaufvertrag vom 30. Oktober 2012 zum (ursprünglichen) Kaufpreis von CHF 4‘369'799.00 (zzgl. MWST) an die H.________ zurückübertragen werden. Für den Kaufpreis (exkl. MWST) gewährte die D.________ der H.________ rückwirkend auf den 1. Januar 2013 ein verzinsliches Darlehen bis 31. März 2014, wobei der Zins von insgesamt CHF 309‘527.00 per 31. März 2014 zum Darlehen geschlagen wurde.