- Am 30. Mai 2013 wurde der entsprechende, auf dem vorgenannten Beschluss der Anlagekommission basierende Darlehensvertrag über einen Betrag von maximal CHF 2,5 Mio. abgeschlossen, wobei festgehalten wurde, dass das Darlehen ausschliesslich zur Begleichung der verfallenen und ausstehenden Mietzinse und Nebenkosten am jetzigen Standort in Q.________ diene (AB 66).