- Am 17. Januar 2013 informierte der Beschuldigte die Anlagekommission der D.________ darüber, dass die H.________ das Mietverhältnis betreffend die ehemalige Frauenklinik per 31. März 2014 habe auflösen können. Als neuer Standort würde sich ab April 2014 die sich noch im Bau befindende Klinik AH.________ anbieten, wodurch der Jahresmietzins praktisch halbiert werden könne. Die H.________ benötige bis zum Ablauf des Mietvertrags CHF 2,5 Mio., wovon bereits bis Ende Januar 2013 Zahlungen von CHF 800'000.00 für die Miete anfallen würden. Die Anlagekommission stimmte der Erhöhung des Darlehens der H.________ um CHF 2,5 Mio.