4 Zwischen der Beschwerdeführerin und der H.________ wurden im Weiteren folgende Darlehensverträge geschlossen (vgl. Ziff. 2.1.1 der angefochtenen Verfügung): - Am 1. September 2010 schlossen die Parteien einen Darlehensvertrag über den Betrag von CHF 3 Mio. für die Restfinanzierung der Ausbauarbeiten ab, wobei zur Sicherung des Darlehens eine Solidarbürgschaft der J.________ AG (bis zu einem Betrag von CHF 3 Mio.) eingeräumt wurde (AB 37/38).