So habe er die Beschwerdeführerin insbesondere durch unvollständige und falsche Informationen zu weiteren Investitionen in die H.________ bewegen können, obwohl er dies aufgrund deren prekären finanziellen Lage nicht hätte tun dürfen. Zudem habe er in Überschreitung seiner Kompetenzen Darlehens- und Mietverträge mit der Gegenseite abgeschlossen. Dadurch sei er bewusst Risiken eingegangen, die ein umsichtiger Geschäftsführer in der gleichen Situation nicht eingegangen wäre. Er habe auch dafür gesorgt, dass Gelder, die eigentlich für das Projekt I.________ gedacht gewesen seien, an die H.______