Für einzelne Fachthemen bildet der Stiftungsrat aus der Reihe seiner Mitglieder Kommissionen und delegiert ihnen gewisse Aufgaben. Zu diesen Gremien gehören die Anlagekommission, welche verantwortlich ist für die Vermögensanlagen, sowie die Immobilienkommission, die sämtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit den direkten Immobilienanlagen überwacht und betreut (Organisationsreglement AB 7/9 Ziff. 4). Teilweise werden einzelne Fachbereiche und Projekte auch von externen Fachpersonen betreut.