GRA- EDEL/HEINIGER, a.a.O., N. 8 zu Art. 319). IV. Ausgangslage 5. Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um die D.________-Stiftung. Die Organisation der Stiftung gestaltet sich folgendermassen: Oberstes Organ ist der Stiftungsrat. Ihm kommt die Gesamtleitung zu, wozu insbesondere die Festlegung der Ziele und Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie Durchführung und Überwachung der Anlageprozesse gehört (Organisationsreglement, Anzeigebeilagen [nachfolgend: AB] 7/9 Ziff. 2.2). Für einzelne Fachthemen bildet der Stiftungsrat aus der Reihe seiner Mitglieder Kommissionen und delegiert ihnen gewisse Aufgaben.