Auch der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 13. August 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Er wie auch die Beschwerdeführerin hielten in ihren darauffolgenden Eingaben an ihren Begehren fest. Am 21. Dezember 2018 reichte die Beschwerdeführerin Akten aus einem von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geführten Verfahren gegen F.________ und G.________ bei der Beschwerdekammer ein. Kopien davon wurden den Parteien am 27. Dezember 2018 mit der Auflage zugestellt, sie nicht den Beschuldigten im besagten Verfahren zur Kenntnis zu bringen.