___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 4. Juni 2018 Beschwerde. Sie beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung sowie die Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur Fortführung des Strafverfahrens und zur Anklageerhebung beim zuständigen Gericht, dies unter Kostenfolge zulasten des Beschuldigten. Im daraufhin eröffneten Beschwerdeverfahren schloss die Staatsanwaltschaft mit Stellungnahme vom 27. Juni 2018 auf eine kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Auch der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 13. August 2018 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.