Im Bewusstsein dieser Tatsache betreiben sie diese Aktivität in eigener Verantwortung und sind selbst für ihre Sicherheit zuständig. Jeder Einzelne sollte so handeln, dass er weder die Menschen noch die Natur in seinem Umfeld gefährdet. Der Staat kann die Sicherheit in den Bergen aufgrund der zahlreichen nicht beherrschbaren Risiken nur bedingt oder gar nicht gewährleisten, was zur Folge hat, dass der Einzelne selber für seine Sicherheit besorgt sein muss. Die Eigenverantwortung kann auch als Preis für den freien Zugang zum Gebirge betrachtet werden (vgl. zum Ganzen LUSTENBERGER,