3 Eigenverantwortung ist in den Bergen ein Grundsatz von herausragender Bedeutung. So trägt Artikel 1 der «Tirol Deklaration zur Best Practice im Bergsport» die Überschrift Eigenverantwortung und enthält folgende Maxime: Bergsteiger und Kletterer üben ihren Sport in Situationen mit Unfallrisiko aus, in denen die externen Hilfsmöglichkeiten eingeschränkt sein können. Im Bewusstsein dieser Tatsache betreiben sie diese Aktivität in eigener Verantwortung und sind selbst für ihre Sicherheit zuständig.