Beim vorgenannten Sektor löste sich um etwa 14:45 Uhr in ca. 30 Metern Höhe ein schwerer Kalkfelsblock. Dieser schlug unten an der Felswand auf und prallte in den Beschwerdeführer, der mit dem Aufräumen eines Seiles beschäftigt war. Der Beschwerdeführer wurde in der Bauchgegend getroffen und durch die Wucht des Aufpralls die Böschung hinuntergeschleudert. Durch diesen Unfall erlitt er mehrere Knochenbrüche mit Einblutungen, einen instabilen Wirbelkörperbruch und hatte Lähmungserscheinungen im Arm. Am 15. Mai 2018 verfügte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens.