1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) besuchte in F.________ einen vom Schweizerischen Alpenclub (SAC) organisierten dreitägigen Intensivkurs für Eisklettern. Am 17. Januar 2018 kletterte die Gruppe beim «Drytooling-Sektor» «Unter dem Birg» in G.________. Das sog. Drytooling hat sich in den letzten Jahren als Spezialdisziplin des Eiskletterns entwickelt. Dabei wird mit speziellen Eisgeräten und Steigeisen eine Felswand beklettert.