Verfahrensbeteiligte unbekannte Täterschaft Beschuldigte Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Maulbeerstrasse 10, Postfach 6250, 3001 Bern A.________ Strafkläger/Beschwerdeführer Gegenstand Nichtanhandnahme Strafverfahren wegen eines Unfalls beim Drytooling Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 15. Mai 2018 (O 18 2497) Erwägungen: