Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die BVD beantragten unter Berücksichtigung des bisherigen Therapieverlaufs eine Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre. Dr. med. Spielmann führte aus, dass sich aus seiner Sicht kein Zeitraum definieren lasse, in dem auch bei optimaler Psychotherapie von einer relevanten Verbesserung der Legalprognose durch Veränderungen an der Person ausgegangen werden könne. Der Zeitraum sei sicherlich deutlich länger als fünf Jahre und als langfristig zu bezeichnen. Eine Verlängerung um fünf Jahre werde als gerechtfertigt erachtet (S. 129 Ziff. 3.2 des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 705).