Das vorgängige ambulante Setting, in welchem sich der Beschwerdeführer nach den ersten Straftaten befand, war nicht ausreichend, um die sexuelle Deviation nachhaltig zu bessern und zu kontrollieren, zumal es während laufender Therapie zu einer erneuten Straftat zum Nachteil seiner Tochter (sexuell äusserst expliziter und mit Drohungen versehener «Liebesbrief») gekommen ist. Auch während der stationären Massnahme mit offenem Setting ist es zu deliktsrelevantem Verhalten gekommen. Dank dem aktuellen Setting konnten die deliktsrelevanten Tätigkeiten (namentlich die Briefe an die Mädchen) aber rechtzeitig entdeckt und unterbunden werden.