Ein ambulantes Setting sei demgegenüber gemäss Dr. med. Spielmann deutlich verfrüht. Der Beschwerdeführer befinde sich mittlerweile seit 14 Jahren in einem sehr engmaschigen Helfernetz, das er nicht zuverlässig habe nutzen können (S. 120 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 701 f.). Im ambulanten Rahmen sei es nicht möglich, ein noch intensiveres Helfernetz zu etablieren. Es sei davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer auch zukünftig das Helfernetz nicht nutzen werde, weshalb keine konkreten Vorschläge für ein ambulantes Setting gemacht werden könnten.