Es sei ausschliesslich dem engen kontrollierenden Setting zu verdanken, dass seine Versuche, Kontakt aufzubauen, im Frühstadium entdeckt und abgebrochen worden seien. Bei mehr Freiheitsgraden und geringerer Kontrolle müsse damit gerechnet werden, dass der Beschwerdeführer seine Kontaktversuche fortsetzen würde. Er könne nach wie vor seine Erkenntnisse aus der Deliktarbeit nicht auf den Alltag übertragen und zeige nahezu unverändert deliktrelevantes Verhalten (vgl. zum Ganzen S. 120 des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 701). Zur Möglichkeit weiterer Lockerungen und einer ambulanten Massnahme äusserte sich Dr. med.