Dies zeigen auch die Ausführungen des Gutachters bezüglich allfälliger Lockerungen. Der Beschwerdeführer sei nach wie vor intransparent und versuche das Helfernetz aktiv auszuhebeln, indem er heimlich Kontakt mit Kindern aufgenommen und ihnen verboten habe, darüber zu berichten. Zudem habe er stark auf kindliche Reize angesprochen. Es würden sich sogar Hinweise darauf finden, dass die Zwanghaftigkeit, sich in Kinder, namentlich in fremde Kinder, zu verlieben, zugenommen habe.