26 wünsche. Deshalb müsse an einer realistischen Perspektive gearbeitet werden. Mit dem Funktionsniveau und der hirnorganischen Störung könnte es ein Ziel sein, den Beschwerdeführer in ein betreutes Wohnheim zu versetzen. Um dies zu erreichen, müsste sich allerdings noch einiges bezüglich Offenheit, Transparenz und Risikomanagement verbessern (S. 119 des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 701). Diese offenen Punkte stehen eindeutig in Zusammenhang mit der pädophilen Teilansprechbarkeit und müssen deshalb unbedingt intensiv weiterbearbeitet werden.