175 Z. 30 ff.; Akten Beschwerdekammer pag. 405 Z. 17 ff., pag. 407 Z. 32 ff.). Diese Zukunftspläne sind jedoch nach Ansicht von Dr. med. Spielmann unrealistisch und würden langfristig mit einer erheblichen Fremd- und Selbstgefährdung einhergehen. Die wenigen Lockerungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten deuteten darauf hin, dass der Beschwerdeführer mittel- und langfristig den Anforderungen an ein Leben in einer eigenen Wohnung nicht gewachsen sei. In einer solchen Überforderung wäre er durch seine paranoide Verarbeitung und seinen unsicheren Bindungsstil auch nicht in der Lage, ein Helfernetz zu akzeptieren.