Mit der richtigen Therapie kann die Legalprognose des Beschwerdeführers verbessert werden. Hierzu muss jetzt die eigentliche Psychotherapie in direktem Kontakt mit dem neuen Therapeuten in gezielter Weise starten. Die Zeit des Aktenstudiums und Kennenlernens muss so rasch als möglich abgeschlossen werden (siehe dazu Akten Beschwerdekammer pag. 401 Z. 40.). Während der bisherigen Massnahmendauer ist nach Ansicht der Beschwerdekammer eher zu wenig konkret und intensiv mit dem Beschwerdeführer gearbeitet worden.