– vonnöten, dass dem Beschwerdeführer schrittweise, je nach Fortschritten in den Therapien, Freiheiten eingeräumt werden. Dies mit dem Ziel, dass er später zumindest in einem offenen betreuten Wohnheim leben kann. Soweit ist der Beschwerdeführer derzeit noch nicht, aber es erscheint als realistisches Szenario. Ganz am Anfang eines Prozesses steht letztlich stets die Hoffnung. Vorliegend besteht aber nicht bloss eine vage Hoffnung, sondern weit mehr: Mit der richtigen Therapie kann die Legalprognose des Beschwerdeführers verbessert werden.