173 Z. 14 ff.). Gleichzeitig habe er viel mitnehmen können, gerade betreffend seine Entwicklung (Akten Vorinstanz pag. 174 Z. 13 f.). Eine antiandrogene Behandlung lehne er vehement ab, da diese körperliche Schäden verursachen könne und er so keine (sexuelle) Beziehung mit einer erwachsenen Frau führen könne (Akten Vorinstanz pag. 174 Z. 24 ff.). Er wolle selber an sich und dem Risiko arbeiten (Akten Vorinstanz pag. 174 Z. 35 ff.). Er sagte auch, dass er keine Straftaten mehr machen wolle. Er wolle keine Opfer mehr haben und niemandem mehr schaden (Akten Vorinstanz pag. 175 Z. 7 ff.). Der Beschwerdeführer ist sich somit bewusst, dass Transparenz