Damit geht der Gutachter von der prinzipiellen Behandelbarkeit des Beschwerdeführers aus und sieht die Problematik nicht alleine bei der hirnorganischen Störung. Im Zentrum dürfte – da eine eigentliche Heilung nicht möglich ist – sowohl bezüglich der hirnorganischen Störung als auch der pädophilen Teilansprechbarkeit eine Verhaltenstherapie sein (Innehalten, auf 10 zählen, sich an jemanden wenden u.ä.). Entsprechend können die Ausführungen des Gutachters und der JVA St. Johannsen in Einklang gebracht werden.