Diese Ausführungen bestätigte Dr. med. Spielmann an den beiden mündlichen Verhandlungem, insbesondere auch, dass ein späteres begleitetes Wohnen eine Option wäre (vgl. z.B. Akten Vorinstanz pag. 162 Z. 18 f.), wenn dem Beschwerdeführer mittels Therapie genügend Transparenz, Offenheit und ein genügendes Risikomanagement vermittelt werden könne. Dass dies möglich sei, schloss er jedenfalls nicht aus (Akten Vorinstanz pag. 165 Z. 17 ff., pag. 166 Z. 31 ff.). Das Erarbeiten der Grundlagen für ein späteres betreutes Wohnen sei Teil der Behandlung und des Risikomanage-