59 StGB führte Dr. med. Spielmann aus, dass die Therapieerfolge noch sehr lückenhaft seien, weshalb sich eine Verlängerung der Massnahme aufdränge. Eine Verlängerung um fünf Jahre erscheine angemessen, um den hartnäckigen Hindernissen Rechnung zu tragen. Vorrangig sollte dabei an der dringend nötigen Transparenz gearbeitet werden. Nur wenn es dem Beschwerdeführer gelinge, über seine sexuellen Fantasien und das Auftreten von Verliebtheitsgefühlen zu berichten, könne begonnen werden, ein eigenverantwortliches Risikomanagement zu erarbeiten. Aktuell sei er aber weit davon entfernt. In diese Richtung sei bisher noch zu wenig stark hingearbeitet worden.