21 einer weitergehenden Therapie nicht ab und erkennen mögliche therapeutische Wirkungen. Zudem beziehen sich die Ausführungen im Gutachten, wonach keine weiteren Erfolge betreffend Legalprognose zu erwarten seien, auf das aktuelle Setting respektive die gegenwärtige Behandlung des Beschwerdeführers. Sowohl der Gutachter als auch die Therapeuten sind sich einig, dass sehr wohl noch soweit Fortschritte erzielt werden könnten, dass die Perspektive eines Lebens in einem betreuten Wohnen real werden könnte. Um dieses Ziel erreichen zu können, wird allerdings noch eine lange Zeit benötigt werden.