Dies seien einzig Annäherungswerte. Die behandelnden Therapeuten und er würden nicht weit auseinander liegen. Seine Kernaussage sei, dass der Beschwerdeführer in absehbarer Zeit, d.h. in den nächsten 10 bis 15 Jahren, nicht alleine leben könne. Es stelle sich die Frage, ob er absprachefähig genug sein werde, um ein gewisses Setting einzuhalten. Der Therapiebericht gehe von einer dafür nötigen Verlängerung der Massnahme von 5 Jahren aus. Damit liege ein Massnahmenzeitraum von 10 Jahren vor. 10 Jahre seien eine sehr lange Zeit, wenn man bedenke, dass eine Person so lange brauche, um ein Niveau zu erreichen, um später in einem Wohnheim zu wohnen.