Wieso – wie Rechtsanwalt B.________ vorbringt – die Rechtsprechung die Verwertung deren Aussagen verbieten würde, vermag die Beschwerdekammer nebenbei nicht zu erkennen. Dr. med. Spielmann sagte dazu anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass diese Einschätzung nicht diametral zu seiner eigenen stehe. Auch die Therapeuten würden nicht von einer grossen oder moderaten Behandelbarkeit ausgehen. Gemäss ihnen gebe es gewisse Ansätze, es brauche sehr lange und die Perspektive gehe einzig hin zu einem Leben in einem (betreuten) Wohnheim. Es gebe keine Definitionen von «sehr gering», «gering», «moderat» etc. Dies seien einzig Annäherungswerte.