Unter Umständen könnten noch essentielle Veränderungsschritte – mit Blick auf eine Verbesserung der Legalprognose – erzielt werden (S. 8 der Stellungnahme vom 8. November 2017, Vollzugsakten pag. 720). Diesen Einschätzungen der JVA St. Johannsen ist, wie die Vorinstanz zu Recht festhielt, insofern ein grosser Stellenwert beizumessen, als die Therapeuten einen regelmässigen und direkten Kontakt zum Beschwerdeführer haben und dessen Entwicklung in den letzten Jahren kontinuierlich mitverfolgen konnten. Wieso – wie Rechtsanwalt B.________ vorbringt – die Rechtsprechung die Verwertung deren Aussagen verbieten würde, vermag die Beschwerdekammer nebenbei nicht zu erkennen.