Während die hirnorganischen Defizite therapeutisch nicht beeinflussbar seien, könnten die psychosozialen und die sozialisierten Faktoren beeinflusst und therapeutisch durch eine Aufbearbeitung der Lebensgeschichte behandelt werden. Es sei deshalb aus ihrer Sicht verfrüht, davon auszugehen, dass der Verurteilte austherapiert sei. Unter Umständen könnten noch essentielle Veränderungsschritte – mit Blick auf eine Verbesserung der Legalprognose – erzielt werden (S. 8 der Stellungnahme vom 8. November 2017, Vollzugsakten pag.