117 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 700 f.). Der Beschwerdeführer habe zwar Einsicht in seine Delinquenz erarbeiten können. Jedoch seien grosse Bereiche der Dynamik, des Wissenstransfers und der dauerhaften Umsetzung im Alltag deutlich lückenhaft. Dr. med. Spielmann geht deshalb von einer sehr geringen allgemeinen und spezifischen Behandelbarkeit aus.