Selbst bei geringen Lockerungen oder Anforderungen innerhalb des Massnahmenvollzugs wirke er erheblich überfordert. Er benötige anhaltende Unterstützung in der Freizeitgestaltung, in der Zimmerordnung, im Umgang mit den Töchtern, im Risikomanagement und in seinem sozialen Umfeld. Im Rahmen der (derzeitigen) Massnahme sind nach Ansicht von Dr. med. Spielmann – auch wenn dies die behandelnden Therapeuten anders sehen würden – die Ressourcen des Beschwerdeführers aktiviert und ausgeschöpft worden, sodass weitere Therapieerfolge im derzeitigen Setting nicht zu erwarten seien (vgl. S. 117 f. des Gutachtens, Vollzugsakten