Zwar habe der Beschwerdeführer einen Teil der Milieuschädigung aufarbeiten und hierfür Ressourcen aktivieren können. Es würden sich aber bis heute erhebliche Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die mit einer schweren Veränderungsresistenz einhergingen. Der Verlauf zeige, dass der Beschwerdeführer deutlich vom eng strukturierten Setting profitiert habe, auch wenn er eine äussere Strukturierung ablehne. Er habe sich auf einem deutlich höheren Funktionsniveau stabilisiert, allerdings zeige er bis heute ein unreifes und überfordertes Verhalten. Selbst bei geringen Lockerungen oder Anforderungen innerhalb des Massnahmenvollzugs wirke er erheblich überfordert.