So hätten immerhin z.B. betreffend Aufarbeitung der Milieuschädigung, sprich der Bewältigung der Vergangenheit, und Einsicht in die Delinquenz Fortschritte erzielt werden können (S. 117 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 700 f.). Auch sei der Beschwerdeführer ruhiger und scheine im Alltag emotional ausgeglichener (S. 128 des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 705 f.) Trotzdem sah sich Dr. med. Spielmann in seiner Einschätzung anhand des Verlaufs der bisherigen Behandlung bestätigt: Zwar habe der Beschwerdeführer einen Teil der Milieuschädigung aufarbeiten und hierfür Ressourcen aktivieren können.