164 Z. 35 ff.). Die pädophile Teilansprechbarkeit sei erst in der JVA St. Johannsen angegangen worden, wobei man noch nicht sehr weit gekommen sei (Akten Vorinstanz pag. 164 Z. 39 ff.). Darüber hinaus sind durchaus bestimmte Veränderungen in der Persönlichkeit des Beschwerdeführers feststellbar, was Dr. med. Spielmann ebenfalls bestätigte. So hätten immerhin z.B. betreffend Aufarbeitung der Milieuschädigung, sprich der Bewältigung der Vergangenheit, und Einsicht in die Delinquenz Fortschritte erzielt werden können (S. 117 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag.