Spielmann schätzte die Behandlungsresistenz und die Ressourcen insgesamt sehr kritisch ein. Der Beschwerdeführer sei zwar in der Lage gewesen, eine veränderungswillige Fassade zu präsentieren, ihm hätten aber die hirnorganischen Fähigkeiten gefehlt, um seine Beteuerungen umzusetzen. Er sei auf eine engmaschige Betreuung angewiesen gewesen. Retrospektiv müsse die Beeinflussbarkeit zum Tatzeitpunkt deshalb bereits als gering eingestuft werden (S. 116 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 699 f.).