Im Einzelnen ist festzuhalten was folgt: Dr. med. Spielmann führte im Gutachten aus, dass bereits in den Vorgutachten die hirnorganische Komponente und die unterdurchschnittliche Intelligenz als nicht beeinflussbar und damit nicht behandelbar eingestuft worden seien. Demgegenüber habe die Vorgutachterin bezüglich der Unreife und der pädophilen Ansprechbarkeit eine gute Prognose gestellt. Gemäss Dr. med. Spielmann hätte sie die Gesamtsituation aber wohl kritischer gesehen, wenn ihr die Vorakten des Jugendamts und die Urteilsbegründung bekannt gewesen wären.