In Zukunft sei insbesondere in hohem Masse mit weiteren Briefen (an Minderjährige) zu rechnen. Es sei zu erwarten, dass sich der Beschwerdeführer auch in Zukunft in solche Situationen hineinsteigern könne, in diesem «unkritischen Verliebtheitszustand» sämtliche Erkenntnisse ausblende und erneut explizit sexualisierte Wünsche an Kinder richte und diese umzusetzen versuche. Daneben werde er versuchen, die Kinder zu separieren und aus dem Helfersnetz herauszulösen (S. 115 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 699 f.). Diese Einschätzung bestätigte der Gutachter anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (Akten Vorinstanz pag. 161 Z. 33 ff.)