16 springen auf kindliche Reize und eine erhebliche Zwanghaftigkeit gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Straftaten führen könnten, sobald sich der Beschwerdeführer nicht mehr unter enger Kontrolle befände. Es sei ins Auge gestochen, wie schnell er Kontaktversuche zeige, sobald er sich nur stundenweise nicht unter Aufsicht befinde (S. 115 des Gutachtens, Vollzugsakten pag. 699).