Spielmann beschrieb den in Frage stehenden Deliktsmechanismus wie folgt: Beim Verurteilten liege eine problematische Kombination aus hirnorganischen Defiziten vor, die es ihm sehr erschwere, eine erwachsene Intimpartnerin kennenzulernen und zu halten. Gleichzeitig bestehe ein hohes Bedürfnis nach Nähe und Sexualität auf dem Niveau einer Zwanghaftigkeit. Da er in seiner Persönlichkeit deutlich unreif sei, keine Grenzen gegenüber Kindern kenne und zudem eine starke Ansprechbarkeit auf Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren habe, weiche er in seiner Bedürfnisbefriedigung auf Kinder aus (S. 126 f. des Gutachtens, Vollzugsakten pag.