177 Z. 39 f.). Seine pädophile Teilansprechbarkeit gipfelte somit erst vor kurzem in einer Austauschbarkeit der Opfer, indem er nicht bloss auf ihm bekannte Personen aus seinem nahen Umfeld reagierte. Nach dem Gesagten ist auch die pädophile Teilansprechbarkeit als schwere psychische Störung im Sinne des Gesetzes einzuordnen. In Bezug auf die mindestens leichte Minderintelligenz, deren Auswirkungen in Form von Verhaltensstörungen von Dr. med. Spielmann als «deutlich» qualifiziert wurden, kann letztlich offengelassen werden, ob diese auch als schwere psychische Störung zu erfassen ist.