Auch im Massnahmenvollzug, der eigentlich ziemlich gut anlief, kam es zu Vorfällen. Konkret ist – nebst dem nicht sehr gravierenden Vorfall mit der Einhorn- Bettwäsche für seine Tochter (vgl. bspw. Akten Beschwerdekammer pag. 397 Z. 42 ff.) – wiederum auf das 14-jährige Mädchen der Heilsarmee hinzuweisen, zu welchem er angab gemeint zu haben, das Mädchen sei 25 Jahre alt. Eine solche Fehleinschätzung scheint tatsächlich kaum denkbar. Zudem gab er – wieder ohne den Fehler bei sich zu erkennen – an, andere Personen hätten ihm gar noch gesagt, das könne jedem passieren (Akten Vorinstanz pag. 177 Z. 39 f.).