14 neralstaatsanwaltschaft richtig ausführte, hinsichtlich der Schwere dieser Störung auf die konkreten Auswirkungen, die sie verursachten oder verursachen können, zu achten. Die Diagnose einer Kernpädophilie ist nicht erforderlich. Der Beschwerdeführer wurde strafrechtlich verurteilt – und diese Taten liegen letztlich auch diesem Beschluss noch immer zentral zugrunde –, weil er in schwerwiegender Weise Kindesmissbrauch in ca. 100 Fällen begangen hatte und dabei zumindest teilweise ein sehr merkwürdiges Verhalten an den Tag gelegt hatte.