677, 704 f.). Dr. med. Spielmann stützte sich bei seinen Diagnosen auf die vorangegangenen Gutachten und bestätigte im eigentlichen diese Befunde, für deren Herleitung relativ umfangreiche Untersuchungen (von 210 min. und 120 min. Dauer für das Gutachten vom 4. April 2011 [vgl. Vollzugsakten pag. 16 f.], sowie von 210 min. Dauer für das Gutachten vom 13. November 2012 [vgl. Vollzugsakten pag. 70 f.]) durchgeführt wurden. Die hirnorganische Störung verändert sich zudem im Verlauf der Zeit nicht (mehr), wie Dr. med. Spielmann an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte (siehe Akten Vorinstanz pag. 168 Z. 41 ff.).